In den Statuten der Korporation sind die Geschlechter verzeichnet, deren Angehörige Genossen sind und die damit Nutzniesser am Korporationsgut sein dürfen. Das Korporationsgut setzt sich aus Wald, Land, Liegenschaften, Kapitalien, Wasserversorgung, Quellen, Fischenzen und anderen Vermögenswerten zusammen. Das Stammgut soll den genössigen Nachkommen zurückgelassen, und darf deshalb nicht geschmälert werden. Der Zweck der Korporation besteht zur Hauptsache darin, das unverteilte Stammgut rationell zu verwalten und nach Möglichkeit zu mehren, sowie Anteilrechte der Genossen gegenüber Dritten zu vertreten. Korporationsgenossen sind Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Walchwil, die durch Abstammung, Adoption oder Erklärung bei Ehescheidung, eines der sechs Korporationsgeschlechter Müller, Röllin, Hürlimann, Roth, Rust oder Enzler tragen. Frauen können bei Heirat mit einem Nichtbürger das Korporationsbürgerrecht beibehalten. Stimmberechtigt ist jedoch nur, wer den Wohnsitz im Kanton Zug hat. Sofern ein Korporationsnutzen ausbezahlt wird, hat nur Anspruch, wer innerhalb der Gemeinde Walchwil wohnt und das 18. Altersjahr zurückgelegt hat.
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