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 Die im Kanton Zug wohnhaften Angehörigen der evangelisch-reformierten Kirche bilden eine Kirchgemeinde, die in sechs Bezirke gegliedert ist. Diese ist Arbeitgeberin des Personals, betreut die Kirche in der Waldegg, erhebt die Steuern und ist auch Wahlbehörde. Hier gilt das kantonale Stimm- und Wahlrecht: Mindestalter 18 Jahre, mit Ausländerstimmrecht. Der kantonale Kirchenrat stellt das ausführende Organ der Kirchgemeinde dar. Gesetzgebendes Organ ist der Grosse Kirchgemeinderat mit 50 Mitgliedern. Die Kirchenkanzlei befindet sich in Zug. Die 
politischen Gemeinden Zug und Walchwil bilden zusammen einen Bezirk der kantonalen 
Kirchgemeinde. Die Mitglieder sind keine Gemeinde gemäss öffentlichen 
Recht, sondern ein Verein. Sie kommen zu Bezirks-Kirchgemeindeversammlungen zusammen 
um die wichtigen Geschäfte zu behandeln. Stimmberechtigt sind alle Kirchgemeindemitglieder 
nach erfolgter Konfirmation oder nach vollendetem 16. Altersjahr, auch Ausländer. 
 
 
 
 
 
 
 
 
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